Dienstag, 4. Mai 2010

Rechtsklarheit: Kirchenaustritt ist Kirchenaustritt und umgekehrt

Ein Professor tritt aus der katholischen Kirche aus, erklärt aber, er tue dies nur zum Steuersparen, tatsächlich sehe er sich weiter als römisch-katholisch an. Ein komplizierter Fall für die Kirchen in Deutschland (denn mutatis mutandis könnte das auch den ev. Kirchen passieren): In einer Zeit, in der viele Menschen die Solidargemeinschaft "Kirche" nicht mittragen wollen, aber dennoch kirchliche Rechte genießen möchten... Nun hat das Verwaltungsgericht Baden-Württembergs den Fall entschieden - wir übernehmen eine Meldung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken:


ZdK-Präsident begrüßt Entscheidung des
Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zu unwirksamem Teilkirchenaustritt


Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück, begrüßt das heutige Urteil des 1. Senats des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH), das den Kirchenaustritt des emeritierten Freiburger Kirchenrechtlers Prof. Hartmut Zapp für unwirksam erklärt hat.

Prof. Zapp war im Jahr 2007 aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgetreten u. a. mit dem Ziel, nicht mehr der Kirchensteuerpflicht zu unterliegen. Gleichzeitig hatte er der Kirche gegenüber erklärt, Mitglied der römisch-katholischen Glaubensgemeinschaft bleiben zu wollen.

"Mit dieser Entscheidung hat das Gericht die Sichtweise der katholischen Kirche in Deutschland anerkannt", sagte Glück am 4. Mai 2010 in Bonn. Danach könne es keinen modifizierten Kirchenaustritt geben; ein solcher führe zu Rechtsunsicherheiten. Die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts und die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche als Religionsgemeinschaft seien in Deutschland untrennbar. Ein Austritt aus der Körperschaft Kirche, ohne deren Glaubensgemeinschaft zu verlassen, sei unmöglich.

"Damit wird auch deutlich, dass die kirchenrechtliche Pflicht zur finanziellen Unterstützung grundsätzlich mit der Mitgliedschaft in der katholischen Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts verknüpft ist", so Alois Glück.
(Quelle: ZdK)

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